Nachlasspflegschaft
Sicherung und Verwaltung des Nachlasses, wenn die Erben unbekannt oder noch nicht ermittelt sind – im Auftrag des Nachlassgerichts.
- Sicherung und Inventarisierung des Nachlassvermögens
- Verwaltung von Konten, Immobilien und Verbindlichkeiten
- Vertretung gegenüber Gläubigern und Behörden





