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Erbfall-Checkliste: Was in den ersten Tagen und Wochen zu tun ist

Ein Trauerfall ist belastend genug – und gleichzeitig sind viele Dinge zu regeln. Diese Übersicht hilft Ihnen, den Überblick zu behalten und keine wichtige Frist zu versäumen.

Etwa 6 Minuten Lesezeit Stand 2026 Von Fred Fiedler, Nachlasspfleger

Nach einem Todesfall laufen mehrere Fristen gleichzeitig – manche beginnen schon nach wenigen Stunden, andere entscheiden darüber, ob Sie für Schulden des Verstorbenen haften. Diese Checkliste ordnet die Schritte nach dem, wann sie dran sind. Haken Sie ab, was erledigt ist.

Sofort (erste Tage)

  • Ärztliche Todesbescheinigung (Totenschein) ausstellen lassen.
  • Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen – am besten 5–10 Ausfertigungen, da viele Stellen Originale verlangen.Mitnehmen: Todesbescheinigung, Ausweis, Geburts-/Heiratsurkunde bzw. Stammbuch.
  • Bestattung organisieren / Bestatter beauftragen.Fristen sind je nach Bundesland geregelt – der Bestatter berät.
  • Testament suchen und – falls vorhanden – unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern (Pflicht nach § 2259 BGB).Die Pflicht gilt auch dann, wenn Sie das Testament für unwirksam halten oder selbst nicht darin bedacht sind. Eröffnet wird es allein vom Nachlassgericht (§ 348 FamFG) – einen verschlossenen Umschlag lassen Sie deshalb besser zu.
  • Engste Angehörige und ggf. den Arbeitgeber informieren.

Erste Woche: Versicherungen, Banken & Verträge

  • Lebensversicherung umgehend melden – Verträge sehen oft eine sehr kurze Frist (meist 48–72 Stunden) für die Todesfallmeldung vor.
  • Rentenversicherung / Rententräger informieren.Hinweis: Überzahlte Renten werden zurückgefordert; Hinterbliebene haben ggf. Anspruch auf das „Sterbevierteljahr".
  • Krankenversicherung sowie weitere Versicherungen prüfen: Haftpflicht, Hausrat, Unfall, Kfz, Rechtsschutz.
  • Banken informieren: Konten, Daueraufträge und Lastschriften prüfen; Vollmachten (über den Tod hinaus) klären.
  • Laufende Verträge kündigen/ummelden: Strom, Gas, Wasser, Telefon/Internet, Streaming & Abos, Zeitungen, Vereine, Rundfunkbeitrag.
  • Mietvertrag: Erben haben ein Sonderkündigungsrecht (§ 580 BGB).
  • Digitaler Nachlass: Online-Konten, E-Mail, Cloud und Social-Media-Profile sichten und regeln.

Wichtige gesetzliche Fristen

6 Wochen
Erbe ausschlagen – ab Kenntnis vom Erbfall und der eigenen Erbenstellung (§ 1944 BGB).6 Monate bei Auslandsbezug. Wichtig bei überschuldetem Nachlass – sonst gilt das Erbe als angenommen.
3 Monate
Erbschaft beim Finanzamt anzeigen – formloses Schreiben an das Finanzamt am Wohnsitz des Verstorbenen (§ 30 ErbStG).
bei Bedarf
Erbschein beantragen – nötig z. B. für Banken und Grundbuch, wenn kein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vorliegt.

Unterlagen, die Sie zusammenstellen sollten

  • Personaldokumente & Stammbuch
  • Testament / Erbvertrag
  • Versicherungspolicen
  • Kontoauszüge & Bankunterlagen
  • Grundbuch-/Immobilienunterlagen
  • Verträge & offene Rechnungen
  • Steuerunterlagen
  • Kredite & Schulden

Wann professionelle Unterstützung sinnvoll ist

  • Erben sind unbekannt oder unauffindbar – das Nachlassgericht kann einen Nachlasspfleger bestellen, der den Nachlass sichert und verwaltet.
  • Überschuldeter oder komplexer Nachlass, Auslandsbezug oder Streit unter den Erben.
  • Testamentsvollstreckung ist angeordnet oder gewünscht.
  • Erben müssen ermittelt werden (Erbenermittlung – auch über Generationen und Ländergrenzen hinweg).

Sie haben eine Nachlassfrage?

Ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen – kostenloses, unverbindliches Erstgespräch. Zwickauer Str. 16a, 09112 Chemnitz.

Fred Fiedler

Fred Fiedler

Nachlasspfleger · Testamentsvollstrecker · Berufsbetreuer

Seit über 20 Jahren in der Nachlasspflegschaft und rechtlichen Betreuung tätig, Dozent am ipb – Institut für Betreuungsmanagement und Landesgruppensprecher im Bundesverband der Berufsbetreuer*innen (BdB). Mehr über meine Arbeit

Wichtiger rechtlicher Hinweis Diese Checkliste dient ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Sie ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall. Fristen, Zuständigkeiten und Abläufe können je nach Bundesland und Sachverhalt abweichen und sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr (Stand 2026). Eine Haftung für Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Im konkreten Fall beraten wir Sie gern persönlich.

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