Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge: erst die Kinder und Enkel, dann Eltern und Geschwister, dann Großeltern, Onkel, Tanten und Cousins – und so weiter (§§ 1924 ff. BGB). Bei einem Menschen, der allein gelebt hat, führt diese Reihe schnell zu Verwandten, die niemand kennt. Sie zu finden und ihre Erbberechtigung so zu belegen, dass ein Gericht darauf einen Erbschein erteilt, ist Erbenermittlung.
Wann Erben gesucht werden müssen
Kein Testament, keine nahen Angehörigen
Der Verstorbene war kinderlos, die Eltern sind lange tot, Geschwister gab es nicht oder sie sind verstorben. Die Erbfolge geht zu Nichten, Neffen, Cousins – oft zu Menschen, die vom Erbfall nichts wissen.
Die Erben sind bekannt, aber unauffindbar
Ein Bruder, der vor 40 Jahren ausgewandert ist. Eine Tochter, zu der der Kontakt abgebrochen war. Der Name ist bekannt, die Adresse nicht.
Ein Miterbe fehlt
In einer Erbengemeinschaft ist eine Person nicht auffindbar – und ohne sie kann niemand über den Nachlass verfügen. Alles steht still, bis sie gefunden ist.
Das Testament nennt Personen, die niemand kennt
Ein Vermächtnis an „meine Patentochter", ein Erbe „für die Kinder meines Freundes" – der Wille ist klar, die Menschen dahinter müssen erst gefunden werden.
So läuft eine Erbenermittlung ab
-
Die Ausgangslage sichern
Was wissen wir? Sterbeurkunde, Unterlagen aus der Wohnung, Familienstammbuch, Briefe, Fotos, Adressbücher, Grabstätten. Eine Erbenermittlung beginnt fast immer mit Bruchstücken.
-
Personenstandsurkunden auswerten
Geburts-, Heirats- und Sterberegister der Standesämter reichen bis 1876 zurück. Für die Zeit davor führen Kirchenbücher weiter. Jede Urkunde nennt Eltern, Ehepartner, Orte – und öffnet den nächsten Zweig.
-
Archive und Meldedaten
Staatsarchive, Stadtarchive, Kirchenarchive, Meldebehörden, Friedhofsverwaltungen. Wo Register im Krieg verloren gingen, ersetzen Ersatzquellen die Lücke – Adressbücher, Schulakten, Gemeindeblätter.
-
Recherche im Ausland
Ausgewanderte Linien werden über Einwanderungsregister, Volkszählungen, ausländische Standesämter und Partner vor Ort weiterverfolgt – bis zur heute lebenden Generation.
-
Stammbaum und Erbfolge
Aus den Nachweisen entsteht ein lückenloser Stammbaum. Daraus leitet sich nach den Regeln des BGB ab, wer erbt und zu welchem Anteil – jede Aussage mit Urkunde belegt.
-
Erben kontaktieren, Verfahren begleiten
Ich nehme Kontakt zu den ermittelten Erben auf, erkläre ihnen die Lage und bereite die Nachweise für das Erbscheinsverfahren auf – so, dass das Nachlassgericht sie ohne Rückfragen verwenden kann.
Wie weit die Suche reicht: Generationen und Grenzen
Familien aus Sachsen sind im 20. Jahrhundert weit verstreut worden: Auswanderung nach Amerika vor dem Ersten Weltkrieg, Flucht und Vertreibung nach 1945, der Weg aus der DDR in den Westen, später der Wegzug ganzer Generationen nach der Wende. Wer heute einen Chemnitzer Nachlass abwickelt, findet die Erben nicht selten in Bayern, in Kanada oder in Australien.
Deshalb endet meine Suche nicht an der Stadtgrenze und nicht an der Landesgrenze. Sie geht so weit zurück, wie die gesetzliche Erbfolge es verlangt – bei entfernteren Ordnungen bis zu den Urgroßeltern des Verstorbenen und von dort wieder nach vorn zu allen lebenden Nachkommen. Das können Dutzende Personen in mehreren Ländern sein. Jede einzelne wird gefunden und belegt, oder es wird dokumentiert, dass die Linie erloschen ist.
Für Nachlassgerichte und Nachlasspfleger
Als gerichtlich bestellter Nachlasspfleger ermittle ich die Erben meiner eigenen Pflegschaften selbst – seit 2006, für die Amtsgerichte Chemnitz, Freiberg, Hainichen und Hohenstein-Ernstthal. Diese Erfahrung stelle ich auch Kolleginnen und Kollegen und den Gerichten zur Verfügung, wenn in einer Pflegschaft die Erbensuche aufwendig wird.
Was Sie bekommen: einen Stammbaum mit Quellenangabe zu jedem Eintrag, die Urkunden im Original oder als beglaubigte Abschrift, eine Erbfolgedarstellung nach BGB-Ordnungen und Anteilen, und einen Bericht, der auch Jahre später noch nachvollziehbar ist. Alles so aufbereitet, dass es im Erbscheinsverfahren ohne Nacharbeit verwendbar ist.
Für Erben: Sie haben Post bekommen – ist das echt?
Ein Brief, der Sie zum Erben eines Menschen erklärt, den Sie nie getroffen haben, klingt zunächst nach Betrug. Er kann echt sein – Erbenermittlung führt genau zu solchen Briefen. Woran Sie einen seriösen Erbenermittler erkennen:
- Er verlangt keine Vorkasse. Niemand, der seriös Erben sucht, bittet Sie um Geld, bevor Sie etwas erhalten haben. Wer eine „Bearbeitungsgebühr" fordert, ist kein Erbenermittler.
- Er ist erreichbar und überprüfbar – mit Anschrift, Festnetznummer und Impressum. Mich finden Sie außerdem im Mitgliederverzeichnis des Bundes Deutscher Nachlasspfleger.
- Er nennt Ihnen das Nachlassgericht, sobald er als Nachlasspfleger schreibt. Dort können Sie nachfragen, ob es das Verfahren gibt.
- Er drängt nicht. Sie haben Zeit, sich ein Bild zu machen – innerhalb der Fristen, die für alle Erben gelten. Was die sind, steht in der Erbfall-Checkliste.
- Er erklärt, was er von Ihnen braucht, und warum: Urkunden, die Ihre Verwandtschaft belegen. Nicht Ihre Kontonummer.
Was eine Erbenermittlung kostet
Das hängt davon ab, in welchem Rahmen sie stattfindet. Innerhalb einer Nachlasspflegschaft gehört die Erbensuche zu meinen Aufgaben als Nachlasspfleger; der Aufwand wird über die Vergütung abgerechnet, die das Nachlassgericht festsetzt, und aus dem Nachlass bezahlt. Die gefundenen Erben zahlen nichts zusätzlich.
Außerhalb einer Pflegschaft – wenn Sie mich als Miterbe, Testamentsvollstrecker oder Nachlasspfleger mit einer Ermittlung beauftragen – vereinbaren wir das Honorar vorab, transparent und schriftlich, bevor Kosten entstehen. Im Erstgespräch sage ich Ihnen, mit welchem Rahmen Sie rechnen können.
Wie lange es dauert
Eine Suche, die über die Standesämter in Sachsen führt, ist oft in Wochen erledigt. Sobald Auslandsbezug, Kriegsverluste in den Registern oder mehrere Generationen dazukommen, werden daraus Monate – im Einzelfall Jahre. Was Zeit kostet, sind selten die Recherchen selbst, sondern die Antwortzeiten von Behörden und Archiven, in Deutschland wie im Ausland.
Ich sage Ihnen nach der ersten Sichtung, womit Sie rechnen müssen – und halte Sie auf dem Laufenden, welcher Zweig gerade offen ist.
Häufige Fragen
Muss das Nachlassgericht die Erben nicht selbst ermitteln?
Das Nachlassgericht ermittelt von Amts wegen, aber in engen Grenzen – es hat weder die Mittel noch den Auftrag für jahrelange Archivrecherchen. In der Praxis bestellt es einen Nachlasspfleger, der die Erben sucht oder die Suche beauftragt. Bleibt sie erfolglos, stellt das Gericht fest, dass kein anderer Erbe als der Staat vorhanden ist (§ 1964 BGB).
Was passiert, wenn kein Erbe gefunden wird?
Dann erbt der Staat – bei einem letzten Wohnsitz in Sachsen der Freistaat Sachsen (§ 1936 BGB). Das ist der Grund, warum sich eine gründliche Suche lohnt: Jeder Erbe, der gefunden wird, bekommt, was ihm zusteht, statt dass es an die Staatskasse fällt.
Ich bin Erbe geworden, kannte den Verstorbenen aber gar nicht – muss ich annehmen?
Nein. Sie können die Erbschaft innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis ausschlagen (§ 1944 BGB) – das ist wichtig, wenn der Nachlass überschuldet sein könnte. Als Nachlasspfleger kann ich Ihnen sagen, was Sie über den Nachlass wissen sollten, bevor Sie sich entscheiden. Tun Sie in der Frist nichts, gilt die Erbschaft als angenommen.
Was brauchen Sie von mir für eine Erbenermittlung?
Alles, was Sie über den Verstorbenen und seine Familie haben: Sterbeurkunde, Familienstammbuch, Geburts- und Heiratsurkunden, Namen und Wohnorte von Verwandten, alte Briefe, Fotos mit Beschriftung, Adressbücher. Auch Bruchstücke helfen – eine Erbenermittlung beginnt fast immer mit wenig.
Ermitteln Sie auch Erben im Ausland?
Ja. Mein Sitz ist in Chemnitz, die Erbenermittlung führe ich weltweit durch – Recherchen reichen regelmäßig über Stadt-, Landes- und Ländergrenzen hinaus. Sprechen Sie mich zu Ihrem konkreten Fall gern an.
Sie suchen Erben – oder wurden als Erbe gefunden?
Ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen – kostenloses, unverbindliches Erstgespräch in Chemnitz oder telefonisch. Zwickauer Str. 16a, 09112 Chemnitz.
Wichtiger rechtlicher Hinweis Diese Seite informiert allgemein über die Erbenermittlung und die gesetzliche Erbfolge nach deutschem Recht (Stand 2026). Sie ist keine Rechts- oder Steuerberatung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Ich bin kein Rechtsanwalt. Alle Angaben ohne Gewähr.